Erstgespräch
An diesem Gespräch sollten neben dem Kind möglichst beide Elternteile bzw. näheren Bezugspersonen teilnehmen.
Beide sorgeberechtigten Elternteile müssen ihr Einverständnis für die Durchführung einer Psychotherapie erteilen.
Die ersten Gespräche (psychotherapeutische Sprechstunde + probatorische Sitzungen) dienen dem Kennenlernen. Außerdem wird geklärt, ob eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt. Eltern können sich in einem Erstgespräch auch dahin gehend beraten lassen, wie man das Kind zur Teilnahme an einer Psychotherapie motiviert. Für die Gespräche nimmt sich der Therapeut je Termin etwa 50 Minuten Zeit.