Gesetzlich Versicherte
Jeder gesetzlich Krankenversicherte kann sich direkt an einen Psychotherapeuten in eigener Praxis wenden. Eltern brauchen für ihre Kinder keine Überweisung durch einen Kinderarzt oder Kinderpsychiater. Sie sollten zum Erstgespräch nur die Krankenversicherungskarte mitbringen.
Das erste Kennenlernen, die erste diagnostische Abklärung und die ersten therapeutischen Interventionen sind im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde möglich (insgesamt 250 Min.). Zusätzlich übernehmen die Krankenkassen dann noch vor einer Kurz- oder Langzeittherapie 2-6 probatorische Sitzungen.
Für eine längerfristige psychotherapeutische Behandlung ist ein Antrag an die Krankenkasse notwendig. Die Krankenkasse muss diesen genehmigen, bevor die Behandlung beginnt.
Die entsprechenden Formulare sowie weitere Informationen erhalten sie direkt bei uns in der Praxis. Wir übernehmen die meisten der verwaltungstechnischen Angelegenheiten.
Jugendliche dürfen sich auch ohne Wissen der Eltern an einen Psychotherapeuten in eigener Praxis wenden. In der Regel können gesetzlich versicherte Jugendliche ab 15 Jahren die Psychotherapie selbstständig bei der Krankenkasse beantragen.